Zusammenfassung
Factoring bedeutet, dass Forderungen verkauft werden. Dein Unternehmen verkauft offene Kundenforderungen an einen Forderungskäufer, den sogenannten Factor. Bei einer Vorfinanzierung erhältst du Geld, bevor dein Kunde seine Rechnung bezahlt.
Das hilft, wenn du Lieferanten oder Personal bezahlen musst, während deine Kunden noch Zeit für ihre Überweisung haben. Je nach Vertrag übernimmt der Factor außerdem die Forderungsverwaltung und ein vereinbartes Kundenausfallrisiko. Du kaufst also unterschiedliche Leistungen ein, deren Nutzen du getrennt bewerten kannst.
Vor dem Ankauf werden dein Unternehmen und die Forderungen geprüft. Nicht jede Rechnung wird akzeptiert. Auch der angekaufte Betrag steht nicht unbedingt vollständig sofort zur Verfügung, weil ein Teil zunächst einbehalten werden kann. Dieser Einbehalt ist nicht automatisch eine Gebühr.
Die Kosten können sich aus einer Factoringgebühr, Finanzierungskosten und zusätzlichen Entgelten zusammensetzen. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, was die frühere Liquidität und die weiteren Leistungen deinem Betrieb bringen. Für die Auswahl eines Anbieters zählen deshalb die tatsächlich ausgezahlten Beträge, die vollständigen Kosten und die Vertragsbedingungen. Auch beim echten Factoring bleiben Verpflichtungen bestehen, etwa wenn eine Forderung wegen einer berechtigten Reklamation nicht bezahlt wird.
Warum gebuchter Umsatz noch keine Rechnungen bezahlt
Ein Auftrag ist erledigt, die Rechnung verschickt und der Umsatz verbucht. Das Geld kommt erst später. Inzwischen werden Löhne fällig, Lieferanten erwarten ihre Zahlung und der nächste Auftrag benötigt Material.
Ein Unternehmen kann profitabel arbeiten und trotzdem in dieser Zwischenzeit knapp bei Kasse sein. Rentabilität beschreibt, ob nach den Kosten etwas übrig bleibt. Liquidität beschreibt, ob genügend Geld verfügbar ist, um anstehende Zahlungen zu leisten. Beides hängt zusammen, ist aber nicht dasselbe.
Factoring kann die Wartezeit zwischen erbrachter Leistung und verfügbarem Geld verkürzen. Dadurch lässt sich bereits erwirtschafteter Umsatz früher für den laufenden Betrieb nutzen. Die Gebühren belasten allerdings das Ergebnis. Der Nutzen entsteht dort, wo die frühere Auszahlung einen konkreten Finanzierungsbedarf deckt oder weitere übernommene Aufgaben und Risiken ihren Preis rechtfertigen.
Bei sofort bezahlten Umsätzen fehlt diese zeitliche Lücke. Es setzt bei bestehenden Forderungen an. Für deine erste Einschätzung zählt also, wie viel Geld in offenen Rechnungen steckt und wann du dieses Geld tatsächlich brauchst.
Wie Factoring von der Rechnung bis zur Auszahlung funktioniert
Was du beim Factoring verkaufst
Wenn dein Unternehmen eine Leistung erbracht hat und dafür bezahlt werden muss, besitzt es eine Forderung gegenüber dem Kunden. Diese Forderung kann Gegenstand eines Verkaufs sein. Der Kauf regelt das Geschäft mit dem Factor; durch die Abtretung wird die Forderung auf ihn übertragen.
Beteiligt sind damit dein Unternehmen als Verkäufer, dein Kunde als Zahlungspflichtiger und der Factor als Käufer. Dein Kunde bleibt grundsätzlich zur Zahlung seiner Rechnung verpflichtet. An wen er überweist, hängt vom vereinbarten Factoring-Modell und dem eingerichteten Zahlungsweg ab.
Bevor die laufende Zusammenarbeit beginnt, betrachtet der Factor unter anderem dein Unternehmen, den Forderungsbestand und die Kundenstruktur. Im Vertrag wird festgelegt, welche Forderungen angekauft werden können und welche Leistungen enthalten sind. Die spätere Abwicklung einer Rechnung lässt sich in sechs Schritte aufteilen.
- Du erbringst die vereinbarte Leistung und stellst die Rechnung.
- Du reichst die Forderung beim Factor ein.
- Der Factor prüft sie anhand der vereinbarten Kriterien und entscheidet über den Ankauf.
- Bei einem Ankauf erhältst du die vertraglich vereinbarte Auszahlung.
- Dein Kunde bezahlt über den vorgesehenen Zahlungsweg.
- Ein möglicher Einbehalt wird abschließend abgerechnet.
Damit unterscheidet sich Factoring von einem Kredit, bei dem dir Geld auf Grundlage eines Darlehensvertrags bereitgestellt wird. Ebenso wenig ist Factoring mit Inkasso gleichzusetzen. Beim Inkasso steht die Einziehung einer Forderung im Vordergrund; beim Factoring wird eine Forderung gekauft. Bereits überfällige Rechnungen sind deshalb nicht automatisch für Factoring geeignet.
Warum nicht jede Rechnung angekauft wird
Eine ausgestellte Rechnung allein genügt für den Ankauf nicht. Die Forderung muss tatsächlich bestehen und übertragbar sein. Außerdem sind die erbrachte Leistung, mögliche Einwendungen des Kunden und die vertraglichen Ankaufskriterien relevant.
Wenn ein Kunde beispielsweise berechtigt beanstandet, dass die vereinbarte Leistung noch nicht vollständig erbracht wurde, betrifft das die Grundlage der Forderung. Für den Factor ist diese Situation anders zu bewerten als eine einwandfreie Rechnung, die lediglich ein längeres Zahlungsziel hat.
Auch Kundenstruktur und Ankaufslimits beeinflussen, wie viel Liquidität verfügbar wird. Ein Limit begrenzt den vereinbarten Ankauf, etwa für Forderungen gegenüber einem bestimmten Kunden. Entfällt ein großer Teil deiner offenen Rechnungen auf diesen Kunden, kann eine solche Grenze stärker ins Gewicht fallen als bei einem breit verteilten Forderungsbestand.
Vom angekauften Betrag kann zunächst ein Teil als Sicherheit einbehalten werden. Wie hoch dieser Anteil ist und wann er abgerechnet wird, steht im Vertrag. Für deine Liquiditätsplanung zählt daher der Betrag, der tatsächlich zum benötigten Zeitpunkt auf deinem Konto ankommt. Den gesamten offenen Rechnungsbestand ungeprüft als sofort verfügbares Geld anzusetzen, wäre zu optimistisch.
Ergänzend dazu findest du nachfolgend ein Praxisbeispiel zur Liquiditätsplanung.
Welche Factoring-Arten zu deinem Bedarf passen
Die verschiedenen Bezeichnungen wirken zunächst wie eine Auswahl völlig unterschiedlicher Produkte. Tatsächlich beschreiben sie mehrere Eigenschaften eines Vertrags, die sich kombinieren lassen. Für deine Entscheidung helfen vier Unterscheidungen.
Echtes und unechtes Factoring unterscheiden sich bei der Übernahme des Kundenausfallrisikos. Beim echten Factoring übernimmt der Factor dieses Risiko im vertraglich festgelegten Umfang. Beim unechten Factoring bleibt es bei deinem Unternehmen. Wenn du dich gegen Kundenausfälle absichern möchtest, verdient dieser Vertragsbestandteil besondere Aufmerksamkeit.
Offenes und stilles Factoring betreffen die Information deiner Kunden. Beim offenen Factoring wird die Forderungsabtretung offengelegt, beim stillen grundsätzlich nicht. Welche Mitteilungen deine Kunden erhalten und wohin sie zahlen, gehört deshalb zur konkreten Ausgestaltung.
Full-Service- und Inhouse-Factoring unterscheiden sich beim Verwaltungsaufwand. Beim Full-Service-Modell übernimmt der Factor vereinbarte Aufgaben der Forderungsverwaltung. Beim Inhouse-Modell bleiben diese weitgehend in deinem Unternehmen. Eine gut funktionierende eigene Verwaltung führt damit zu einer anderen Ausgangslage als ein Betrieb, der sich gezielt entlasten möchte.
Laufender Forderungsverkauf und Einzelfactoring beschreiben den Umfang des Verkaufs. Du verkaufst entweder einen vereinbarten Forderungsbestand oder ausgewählte einzelne Forderungen. Wie frei du tatsächlich auswählen kannst, ergibt sich aus dem Vertrag.
Ein Angebot kann somit zugleich echtes, offenes Full-Service-Factoring sein. Der Name allein sagt noch wenig darüber aus, ob es zu deinem Betrieb passt. Er wird erst hilfreich, wenn du ihn auf deinen Bedarf übersetzt.
Was Factoring kostet und wie viel Geld tatsächlich ankommt
Factoring lässt sich nicht anhand eines einzelnen Prozentsatzes bewerten. Ein Angebot kann eine Gebühr für den Forderungsankauf und weitere Leistungen enthalten, daneben Finanzierungskosten und zusätzliche Entgelte. Andere Modelle fassen mehrere Bestandteile in einem Gesamtpreis zusammen.
Eine aktuelle Marktpreisspanne wird hier nicht angegeben. Die folgende Rechnung zeigt anhand ausdrücklich angenommener Werte, wie sich Auszahlung, Einbehalt und Kosten unterscheiden.
Warum ein einzelner Gebührensatz für den Vergleich nicht reicht
Eine Factoringgebühr kann beispielsweise auf den angekauften Rechnungsbetrag berechnet werden. Für die Finanzierung können dagegen der tatsächlich vorfinanzierte Betrag, die Finanzierungstage und ein jährlicher Zinssatz maßgeblich sein. Die Prozentsätze beziehen sich dann auf unterschiedliche Grundlagen.
Bei zeitabhängigen Finanzierungskosten spielt außerdem eine Rolle, wie lange das Geld bereitgestellt wird. Das vereinbarte Zahlungsziel allein reicht als Vergleichsgrundlage nicht aus, wenn die tatsächlichen Zahlungseingänge davon abweichen. Ebenso gehört die verwendete Zinstagekonvention ins Angebot, also die Regel, nach der Tage und Jahr für die Zinsberechnung angesetzt werden.
Weitere mögliche Positionen sind Mindestentgelte, Einrichtungskosten sowie Prüf- oder Limitgebühren. Sie fallen nicht zwangsläufig bei jedem Angebot an. Sind sie enthalten, gehören sie aber in die Gesamtrechnung. Ein Mindestentgelt kann beispielsweise dazu führen, dass bei einem kleineren verkauften Volumen mehr bezahlt wird, als der reine Prozentsatz vermuten lässt.
Auch die Netto- oder Bruttodarstellung und die steuerliche Behandlung der einzelnen Kostenpositionen müssen eindeutig sein. Sonst vergleichst du möglicherweise Beträge, die unterschiedlich ausgewiesen wurden.
Ein brauchbarer Angebotsvergleich verwendet deshalb denselben Forderungsbestand, dieselben angenommenen Zahlungseingänge und denselben Leistungsumfang. Bei einem gebündelten Preis muss erkennbar sein, was bereits enthalten ist. Zusätzlicher Ausfallschutz oder übernommene Verwaltung haben einen eigenen Wert und sollten bei der Bewertung sichtbar bleiben.
Eine Beispielrechnung mit 10.000 Euro Rechnungsbetrag
Die folgende Modellrechnung ist vollständig hypothetisch und bildet kein konkretes Angebot ab. Sie soll zeigen, warum ein vorläufiger Einbehalt etwas anderes ist als eine Gebühr.
Angenommen, ein Factor kauft eine Rechnung über 10.000 Euro und zahlt davon sofort 90 Prozent aus. Dein Unternehmen erhält zunächst 9.000 Euro, während 1.000 Euro einbehalten werden.
Die angenommene Factoringgebühr beträgt 1,0 Prozent des Rechnungsbetrags. Hinzu kommen 6,0 Prozent Finanzierungszins pro Jahr auf die ausgezahlten 9.000 Euro. Der Kunde bezahlt nach 30 Tagen vollständig. Für die vereinfachte Berechnung wird die Zinstagekonvention 30/360 verwendet, also ein Zeitraum von 30 Tagen bei einem Rechenjahr mit 360 Tagen.
Weitere Entgelte werden mit null angesetzt. Gebühren und Zinsen zieht der Factor erst bei der Schlussabrechnung vom Einbehalt ab. Reklamationen oder Rechnungskürzungen gibt es in diesem Beispiel nicht.
Die Berechnung ergibt sich wie folgt.
- Die Factoringgebühr beträgt 10.000 Euro × 1,0 Prozent = 100 Euro.
- Die Finanzierungskosten betragen 9.000 Euro × 6,0 Prozent × 30 ÷ 360 = 45 Euro.
- Zusammen entstehen 100 Euro + 45 Euro = 145 Euro Kosten.
- Vom Einbehalt bleiben 1.000 Euro − 145 Euro = 855 Euro für die Restzahlung.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Angekaufter Rechnungsbetrag | 10.000 Euro |
| Sofort verfügbar | 9.000 Euro |
| Vorläufig einbehalten | 1.000 Euro |
| Kosten aus Gebühr und Finanzierung | 145 Euro |
| Später ausgezahlt | 855 Euro |
| Gesamter Zufluss | 9.855 Euro |
Dein Unternehmen verfügt damit 30 Tage früher über 9.000 Euro und erhält später weitere 855 Euro. Von den zunächst einbehaltenen 1.000 Euro werden nur 145 Euro für die modellierten Kosten verwendet.
Diese Kosten entsprechen 1,45 Prozent des Rechnungsbetrags für den dargestellten Vorgang. Ob die 145 Euro wirtschaftlich gut eingesetzt wären, ergibt sich nicht aus der Rechnung allein. Dafür muss klar sein, welchen Nutzen die früher verfügbaren 9.000 Euro und die im Vertrag enthaltenen Leistungen deinem Betrieb bringen.
Wann Factoring sinnvoll ist und wann es wenig verändert
Der Ausgangspunkt ist ein geeigneter Forderungsbestand mit Zahlungszielen. Wenn du das darin gebundene Geld bereits vor den Kundenzahlungen benötigst, kann Factoring einen konkreten Finanzierungsbedarf decken. Je genauer du die zeitliche Lücke kennst, desto besser lässt sich beurteilen, ob die angebotene Auszahlung ausreicht.
Ein Nutzen kann auch ohne akuten Liquiditätsengpass entstehen. Vielleicht möchtest du die Forderungsverwaltung auslagern oder ein definiertes Kundenausfallrisiko abgeben. Dann verändert sich die Gewichtung der Leistungen. Eine schnelle Auszahlung allein wäre kein ausreichendes Auswahlkriterium.
Für die wirtschaftliche Einschätzung helfen vier Fragen.
- Welche deiner offenen Forderungen kommen für den Ankauf infrage?
- Welche anstehenden Ausgaben müssen vor den Kundenzahlungen finanziert werden?
- Welche Verwaltungsaufgaben oder Ausfallrisiken möchtest du abgeben?
- Wie viel bleibt nach den vollständigen Factoringkosten von deiner Marge übrig?
Zahlen deine Kunden bereits sehr schnell, ist der zusätzliche Finanzierungsnutzen entsprechend kleiner. Besteht der Forderungsbestand überwiegend aus bestrittenen oder anderweitig ungeeigneten Rechnungen, löst Factoring den erhofften Engpass möglicherweise nicht.
Ebenso wenig repariert eine frühere Auszahlung ein dauerhaft unwirtschaftliches Geschäft. Wenn Aufträge schon vor den Factoringkosten keine tragfähige Marge haben, verschärfen zusätzliche Gebühren diese Schwäche.
Beim Vergleich mit einem Kredit lohnt es sich, die Leistungen auseinanderzuhalten. Forderungsverwaltung und Ausfallschutz bewertest du zusätzlich, weil ein Kredit diese Leistungen nicht automatisch umfasst.
Für den ergänzenden Blick auf Paymentgebühren gibt es das Paymentkosten-Whitepaper.
So findest du eine passende Factoring-Firma
Wer nach den besten Factoring-Firmen sucht, wünscht sich eine verlässliche Vorauswahl. Einen allgemeinen Testsieger zu nennen ist jedoch nicht sonderlich seriös in meinen Augen. Wenn die eigenen Forderungen nicht angekauft werden oder der Vertrag den benötigten Spielraum einschränkt, macht ein Ranking keinen Sinn.
Ein günstiges Angebot kann für deinen Betrieb ungeeignet sein, wenn ein wesentlicher Kunde außerhalb der Ankaufskriterien liegt. Umgekehrt rechtfertigt ein größerer Leistungsumfang seinen Preis nur, wenn du ihn tatsächlich benötigst. Die Anbieterwahl beginnt daher mit deinem Forderungsbestand.
Für vergleichbare Angebote sind eine Forderungsübersicht, die Rechnungsanzahl, die vereinbarten Zahlungsziele und die tatsächlichen Zahlungseingänge hilfreich. Dazu gehört die Kundenkonzentration, also die Frage, welcher Anteil deiner Forderungen auf einzelne Kunden entfällt.
Die Angebote lassen sich anschließend anhand weniger Fragen gegenüberstellen.
- Welche Forderungen und Kunden werden akzeptiert, und welche Ankaufslimits gelten?
- Wie viel Geld wird nach Prüfung und Ankauf tatsächlich wann ausgezahlt?
- Was kostet derselbe Forderungsbestand einschließlich aller Entgelte?
- Welche Ausfallrisiken und Verwaltungsaufgaben übernimmt der Factor?
- Welche Vertragsbindung, Kündigungsregeln und Verpflichtungen zum Forderungsverkauf gelten?
- Wann sind Rückbelastungen möglich, und wie werden deine Kunden informiert und betreut?
Die Kundenkommunikation verdient dabei einen eigenen Blick. Wenn ein Factor Aufgaben übernimmt, sollte klar sein, wer Zahlungsfragen beantwortet und wie Reklamationen an dein Unternehmen weitergegeben werden. Das macht den vereinbarten Verwaltungsumfang im Alltag greifbar.
Fazit
Factoring kann die Zeit zwischen erbrachter Leistung und verfügbarem Geld verkürzen. Sein wirtschaftlicher Wert entsteht aus dem konkreten Nutzen dieser früheren Liquidität und den zusätzlich übernommenen Leistungen. Dafür müssen die Forderungen geeignet sein und die vollständigen Kosten zum Geschäft passen.
Aus der allgemeinen Frage, ob Factoring gut oder teuer ist, wird damit eine konkrete Entscheidung für deinen Betrieb.
- 1. Liquiditätsbedarf bestimmen: Werte deinen Forderungsbestand und die tatsächlichen Zahlungseingänge aus, um den Liquiditätsbedarf zu bestimmen.
- 2. Vergleichbare Angebote einholen: Hole vergleichbare Angebote auf derselben Datenbasis einschließlich aller Entgelte ein.
- 3. Vertragsbedingungen klären: Kläre vor dem Abschluss die Auszahlung, die Risikoübernahme, mögliche Rückbelastungen und die Vertragsbindung.
Häufige Fragen
Factoring bedeutet Forderungsverkauf. Dein Unternehmen verkauft Kundenforderungen an einen Factor. Bei einer Vorfinanzierung erhältst du Geld vor der Kundenzahlung. Factoring ist damit nicht bloß ein anderer Begriff für Inkasso.
Das hängt von der Prüfung, dem Ankauf und der vereinbarten Auszahlung ab. Die anfängliche Einrichtung ist von der späteren laufenden Abwicklung zu unterscheiden. Eine allgemeingültige Stundenzahl oder Auszahlungsfrist gibt es hier nicht.
Je nach Angebot entstehen eine Factoringgebühr, Finanzierungskosten und zusätzliche Entgelte. Manche Modelle bündeln diese Bestandteile. Je nach Produkt, Branche und Forderungsvolumen liegt die Gebühr in der Regel zwischen 1% und 5%.
Beim echten Factoring übernimmt der Factor das vertraglich definierte Kundenausfallrisiko. Beim unechten Factoring bleibt dieses Risiko bei deinem Unternehmen. Berechtigte Beanstandungen wegen fehlender oder mangelhafter Leistung sind davon zu unterscheiden und können auch beim echten Factoring zu Rückbelastungen führen.
Beim offenen Factoring wird die Forderungsabtretung gegenüber dem Kunden offengelegt, beim stillen grundsätzlich nicht. Welche Kommunikation stattfindet und an wen der Kunde bezahlt, richtet sich nach dem vereinbarten Modell und seiner konkreten Ausgestaltung.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz – § 398 BGB zur Abtretung
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz – § 453 BGB zum Rechtskauf
- Deutscher Factoring-Verband – Informationsangebot zu Factoring



