Beitrag von

Nicolas Kadner

Geschäftsführer Kadner Solutions GmbH

Kartenzahlungspflicht: Was gilt und was 2027 geplant ist

Veröffentlicht

05.11.2026

Lesezeit

12 Min.

Bewertung

5.0

Zusammenfassung

Stand: 5. November 2026

Aktuell gibt es in Deutschland keine allgemeine Pflicht, Kartenzahlung anzubieten. Für 2027 wird eine Regelung diskutiert, nach der Unternehmen neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit akzeptieren sollen. Das ist bislang eine politische Planung, keine bereits geltende bundesweite Verpflichtung. Ein verbindlicher Starttermin existiert bislang nicht.

Auch bei Mindestbeträgen gibt es einen wichtigen Unterschied: Ein allgemeines Gesetz, das Kartenzahlung erst ab zehn Euro erlaubt oder verbietet, gibt es nicht. Wer Karten akzeptiert, muss jedoch die Bedingungen seiner Kartenanbieter einhalten. Bei Visa sind Mindestbeträge grundsätzlich nicht erlaubt.

Für deinen Betrieb zählt deshalb mehr als die Frage nach einer neuen Pflicht: Welche Zahlarten möchten deine Kunden nutzen, welche Regeln gelten bereits und wie hoch sind deine tatsächlichen Kosten? Wer das jetzt prüft, kann seine Zahlungsannahme verbessern, ohne wegen einer politischen Ankündigung vorschnell neue Technik anzuschaffen.

Warum sich Kartenzahlung schon heute für Händler lohnt

Noch immer gibt es Geschäfte, die bewusst auf Kartenzahlung verzichten. Das ist natürlich jedem Händler selbst überlassen. Allerdings sollte man sich fragen, ob diese Entscheidung langfristig noch zu den Erwartungen der eigenen Kundschaft passt.

Denn das Zahlungsverhalten verändert sich. Besonders jüngere Menschen bezahlen zunehmend mit dem Smartphone und haben häufig kaum noch Bargeld dabei. Laut Bundesbank wurden 2025 bereits 55 Prozent aller Zahlungen bargeldlos abgewickelt.

Wer keine Kartenzahlung anbietet, schafft damit eine unnötige Hürde. Und selbst Händler, die Kartenzahlung erst ab zehn Euro ermöglichen, sollten sich fragen, wie das beim Kunden ankommt.

Stell dir vor, jemand möchte einen Kaffee für drei Euro kaufen und erfährt erst an der Kasse, dass Kartenzahlung nicht möglich ist. Jetzt muss er Bargeld suchen, mehr kaufen als geplant, zum Geldautomaten laufen oder den Einkauf abbrechen. In jedem Fall bleibt eine negative Erfahrung zurück.

Und genau darin liegt das eigentliche Risiko: Der Kunde wird sich beim nächsten Mal möglicherweise direkt für ein anderes Geschäft entscheiden. Das bekommst du als Händler häufig gar nicht mit.

Natürlich verursachen Kartenzahlungen Gebühren. Doch wegen weniger Cent einen Verkauf oder sogar einen Stammkunden zu riskieren, ist wirtschaftlich kaum sinnvoll. Statt Mindestbeträge festzulegen, lohnt es sich, die eigenen Konditionen zu überprüfen.

Am Ende entscheidet der Kunde, wo er einkauft. Wer seine Zahlungsgewohnheiten dauerhaft ignoriert, riskiert deshalb nicht nur einzelne Umsätze, sondern langfristig auch einen Teil seiner Kundschaft.

Welche Regeln für die Zahlungsannahme heute gelten

Keine allgemeine Pflicht – aber Ausnahmen und Vertragsregeln

Ohne allgemeine Kartenzahlungspflicht können Unternehmen ihre akzeptierten Zahlungsarten grundsätzlich selbst festlegen. Es gibt jedoch branchenspezifische Vorgaben und vertragliche Regeln, die diese Freiheit einschränken.

Ein Beispiel sind Berliner Taxis, für die besondere Vorgaben zur Kartenannahme gelten. Das ist keine bundesweite Regel für alle Taxis oder Geschäfte, zeigt aber: Wer seine Zahlungspolitik festlegt, sollte auch mögliche Sonderregeln für die eigene Branche prüfen.

Wer bereits Karten akzeptiert, ist außerdem an seine Akzeptanzvereinbarung und die einbezogenen Kartenregeln gebunden. Gerade bei Mindestbeträgen ist das entscheidend: Eine Einschränkung kann vertraglich unzulässig sein, auch wenn kein allgemeines Gesetz sie ausdrücklich verbietet.

Zahlungsbedingungen müssen vor dem Kauf klar sein

Euro-Banknoten sind gesetzliches Zahlungsmittel. Im privaten Geschäftsverkehr können Zahlungsarten grundsätzlich vor Vertragsschluss vereinbart werden, soweit keine besonderen Vorschriften entgegenstehen. Entscheidend ist, dass Kunden rechtzeitig erkennen können, welche Zahlungsarten du akzeptierst.

Im Einzelhandel gehört der Hinweis gut sichtbar an den Eingang oder an die Kasse. In der Gastronomie sollte er vor der Bestellung erkennbar sein. Überraschungen erst beim Bezahlen sorgen für unnötigen Ärger.

Wichtig ist, dass deine Hinweise mit der tatsächlichen Praxis übereinstimmen. Wer mit „Kartenzahlung möglich“ wirbt, sollte relevante Einschränkungen nicht erst am Terminal erklären.

Ein Schild ersetzt allerdings keine Prüfung der rechtlichen und vertraglichen Vorgaben. Insbesondere Kartenregeln von bspw. Visa gelten unabhängig davon, wie deutlich du einen Mindestbetrag ankündigst.

Zahlungsaufschläge sind eine andere Frage

Mindestbetrag und Kartenzahlungsaufschlag sind nicht dasselbe. „Karte erst ab zehn Euro“ beschränkt die Annahme. „Für Kartenzahlung berechnen wir 50 Cent extra“ verlangt dagegen ein zusätzliches Entgelt für die Zahlungsart.

§ 270a BGB erklärt Entgeltvereinbarungen für SEPA-Lastschriften und SEPA-Überweisungen für unwirksam. Bei Zahlungskarten erfasst die Vorschrift Verbraucherzahlungen, auf die Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 anwendbar ist.

Für die üblichen, von § 270a BGB erfassten Verbraucherkartenzahlungen sind gesonderte Zahlungsaufschläge unzulässig. Bei anderen Zahlungsmitteln oder Kartenarten muss der Anwendungsbereich der Vorschrift gesondert betrachtet werden.

Diese Regel gilt bereits heute. Sie hängt nicht von einer möglichen Kartenzahlungspflicht im Jahr 2027 ab.

Kartenzahlungspflicht 2027 – was bisher geplant ist

Mindestens eine digitale Zahloption zusätzlich zum Bargeld

Die politische Zielrichtung ist klar: Unternehmen sollen neben Bargeld künftig mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten. Es geht nach den berichteten Eckpunkten um eine zusätzliche digitale Zahloption, nicht automatisch um die Annahme jeder Kreditkarte.

Die mögliche Pflicht richtet sich an Unternehmen, nicht an Kunden. Niemand soll dadurch gezwungen werden, mit Karte zu bezahlen. Auch Bargeld soll nach der beschriebenen Zielsetzung weiterhin angeboten werden.

Nach Medienberichten vom September 2026 sind Handel, Gastronomie und Dienstleistungsbetriebe als betroffene Bereiche vorgesehen. Die Umsetzung wird für 2027 angestrebt; außerdem wird die Berücksichtigung mindestens eines europäischen Zahlverfahrens genannt. Diese Eckpunkte sind jedoch noch keine verbindlichen Anforderungen.

Für die betriebliche Planung heißt das: Du kannst schon heute Angebote vergleichen und deine Zahlungsannahme verbessern. Neue Geräte oder Verträge solltest du aber nicht allein mit vermeintlich feststehenden gesetzlichen Anforderungen für 2027 begründen.

Welche Details noch nicht verbindlich feststehen

Folgende Punkte sind für Händler besonders relevant:

  • Zeitplan: 2027 ist das politische Ziel. Ein verbindlicher Start am 1. Januar 2027 existiert jedoch noch nicht.
  • Umsatzgrenzen: Es sind keine Umsatzgrenzen geplant. Daraus lässt sich noch keine abschließende Regel für Jahresumsätze oder den Kleinunternehmerstatus ableiten.
  • Ausnahmen: Vorgesehen sind Ausnahmen für Vereine ohne Gewinnabsicht und Wohltätigkeitsverbände. Zusätzlich sollen mögliche Härtefallregelungen geprüft werden.
  • Zusatzkosten: Nach den berichteten Plänen sollen Kunden keine Zusatzkosten entstehen. Davon zu unterscheiden ist das bereits bestehende gesetzliche Aufschlagsverbot.
  • Technische Umsetzung: Welche konkreten Verfahren und Lösungen die künftigen Anforderungen erfüllen, ist noch nicht klar.

Stand 5. November 2026: Im zugrunde liegenden Artikel ist kein veröffentlichter Gesetzentwurf oder verabschiedetes Gesetz nachgewiesen, das eine allgemeine bundesweite digitale Annahmepflicht verbindlich regelt.

Die praktische Konsequenz ist einfach: Vorbereiten ja, auf Verdacht investieren nein. Wer dir heute ein bestimmtes Terminal als zwingend „gesetzeskonform für 2027“ verkaufen möchte, sollte dafür eine konkrete Rechtsgrundlage nennen können.

Kartenzahlung erst ab 10 Euro – was erlaubt ist und was sie kostet

Zuerst die Akzeptanzbedingungen prüfen

Ein gesetzlich festgelegter Mindestkaufbetrag von fünf oder zehn Euro existiert nicht. Ob du einen solchen Betrag verlangen darfst, hängt insbesondere von den Kartenregeln und deiner Akzeptanzvereinbarung ab. § 270a BGB regelt dagegen Zahlungsaufschläge und nicht die Frage nach Mindestbeträgen.

Bei Visa sind Mindest- und Höchstbeträge für die Kartenannahme grundsätzlich untersagt. Ausländische Ausnahmeregelungen, etwa für bestimmte Kreditkarten in den USA, lassen sich nicht auf deutsche Händler übertragen.

Wenn du bisher einen Mindestbetrag vorgibst, prüfe deinen Akzeptanzvertrag und die einbezogenen Kartenbedingungen.

Warum fixe Gebühren kleine Zahlungen stärker belasten

Häufig entstehen Mindestbeträge aus der Sorge, dass sich kleine Kartenzahlungen nicht rechnen. Ob das stimmt, hängt vom Gebührenmodell ab. Dabei solltest du diese Begriffe unterscheiden:

BegriffBedeutung
MindestkaufbetragEinkaufswert, ab dem der Händler Kartenzahlung annimmt.
Fixes TransaktionsentgeltFester Gebührenbetrag je Zahlung, gegebenenfalls zusätzlich zu einem Prozententgelt.
Mindestentgelt je TransaktionVertraglicher Gebührenunterbetrag für eine Zahlung; nicht automatisch zusätzlich zum Prozententgelt.
Monatliches MindestentgeltMindestgebühr bezogen auf einen Monat, abhängig von der konkreten Vertragsregelung.
Gesetzliche UmsatzgrenzeMögliche Abgrenzung betroffener Unternehmen; keine Mindesthöhe eines einzelnen Einkaufs.

Wie stark ein fixer Gebührenbestandteil kleine Beträge belastet, zeigt folgende hypothetische Beispielrechnung.

Angenommen werden 0,10 Euro fixes Entgelt plus 1 Prozent des Zahlbetrags:

ZahlbetragRechnungTransaktionskostenAnteil am Zahlbetrag
2 Euro0,10 Euro + 0,02 Euro0,12 Euro6 Prozent
10 Euro0,10 Euro + 0,10 Euro0,20 Euro2 Prozent

Bei zwei Euro entspricht die angenommene Gebühr sechs Prozent des Einkaufswerts, bei zehn Euro nur zwei Prozent. Ein fixes Entgelt wirkt sich bei kleinen Einkaufsbeträgen prozentual besonders stark aus.

Allerdings handelt es sich hierbei lediglich um eine Beispielrechnung. In der Praxis sind Kartenzahlungen häufig deutlich günstiger, insbesondere bei der in Deutschland weitverbreiteten Girocard. Bei wettbewerbsfähigen Konditionen kann die umsatzabhängige Gebühr bei etwa 0,25 Prozent liegen. Hinzu kommen je nach Anbieter gegebenenfalls fixe Transaktionsentgelte und weitere Kosten.

Entscheidend ist deshalb immer die Gesamtkalkulation. Manche Anbieter werben beispielsweise mit 0,89 Prozent pro Zahlung, dafür ohne Transaktionsgebühren oder monatliche Terminalmiete. Was zunächst günstig klingt, kann bei entsprechendem Kartenumsatz deutlich teurer sein als ein Tarif mit niedrigerem Prozentsatz und monatlicher Grundgebühr.

Deshalb sollten Händler nicht nur einzelne Gebührensätze vergleichen, sondern sämtliche Kosten berücksichtigen: Terminalmiete, Transaktionsgebühren, Kartenmix und tatsächliche Umsätze. Erst dann zeigt sich, welches Angebot wirklich wirtschaftlicher ist. 

Konditionen prüfen statt Kunden an der Kasse abweisen

Meine Empfehlung ist, Kartenzahlung möglichst auch für kleine Beträge anzubieten. Wenn dein Tarif das wirtschaftlich unattraktiv macht, solltest du zuerst prüfen, ob die Gebührenstruktur zu deinem Geschäft passt – statt Kunden mit einem Mindestbetrag abzuweisen.

Relevant sind die tatsächlichen Gebühren pro Zahlung, die prozentualen Entgelte, mögliche Mindestgebühren sowie laufende Kosten. Auch die Zahl deiner Transaktionen und der durchschnittliche Bon beeinflussen, welcher Tarif sinnvoll ist.

Ein niedriger Prozentsatz ist wenig wert, wenn weitere Entgelte hinzukommen. Und ein Tarif ohne fixe Transaktionsgebühr ist nicht automatisch der Günstigste.

Wie groß das Potenzial einer systematischen Prüfung sein kann, zeigt die im Ausgangsartikel verlinkte Fallstudie Hessnatur: Dort konnten wir eine Reduktion der Paymentgebühren um 47 Prozent gegenüber der vorherigen Lösung erreichen. 

Fallstudie ansehen 

So machst du deinen Betrieb fit für digitale Zahlungen

Du brauchst nicht auf ein neues Gesetz zu warten, um deine Zahlungsannahme zu verbessern. Beginne mit deinen tatsächlichen Anforderungen und prüfe dann, welche Lösung wirtschaftlich und technisch dazu passt.

1. Erfasse deinen tatsächlichen Bedarf. Welche Zahlarten akzeptierst du? Welche werden nachgefragt? Wie hoch ist dein durchschnittlicher Bon, und welchen Anteil haben kleine Zahlungen? Halte auch fest, welche Kartenarten genutzt werden.

2. Stelle die Unterlagen zusammen. Für eine belastbare Prüfung brauchst du:

  • den aktuellen Akzeptanzvertrag und das Preisblatt;
  • ggf. mehrere aussagekräftige Abrechnungsmonate;
  • Transaktionszahl, Kartenumsatz und durchschnittlichen Bon;
  • den Anteil kleiner Zahlungen und die akzeptierten Kartenarten;
  • laufende Geräte-, Service- und Zusatzkosten;
  • Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Anforderungen an die Kassenanbindung.

3. Vergleiche auf derselben Grundlage. Lass unterschiedliche Angebote anhand identischer Betriebsdaten bewerten. Berücksichtige einmalige, monatliche und transaktionsbezogene Kosten. Auch Wechselkosten und die vereinbarte Nutzungsdauer gehören in die Entscheidung. Ein einzelner Werbepreis reicht dafür nicht.

4. Prüfe den Arbeitsablauf. Eine Lösung muss nicht nur rechnerisch passen. Berücksichtige Bedienbarkeit, Abrechnung, Service und eine gegebenenfalls benötigte Kassenschnittstelle. Frage konkret nach, welche Bestandteile im Angebot enthalten sind.

Wichtig: Tausche funktionierende Geräte nicht allein wegen einer politischen Ankündigung aus. Wenn du heute bereits Probleme mit Gebühren, Akzeptanz oder Bedienung hast, kannst du diese unabhängig von einer künftigen Pflicht lösen.

Kartenzahlung und Registrierkasse bleiben unterschiedliche Themen

Bei der Kartenzahlung geht es darum, wie deine Kunden bezahlen. Bei Kassenvorschriften geht es darum, wie Geschäftsvorfälle erfasst und dokumentiert werden. Das sind unterschiedliche Regelungsbereiche. Das im Ausgangsartikel erwähnte Kassenvorhaben vom September 2026 ist deshalb kein Nachweis für den Gesetzgebungsstand einer Kartenzahlungspflicht.

Aus der diskutierten digitalen Annahmepflicht ergibt sich derzeit keine allgemeine Pflicht, eine bestehende Registrierkasse auszutauschen. Mehr zu den getrennten Kassenvorgaben findest du im Beitrag zur Registrierkassenpflicht 2028.

Wenn du deine Paymentkosten besser verstehen möchtest, findest du im Whitepaper „Wie viel Geld verlierst du beim Bezahlen, ohne es zu merken?“ weitere Anhaltspunkte.

Whitepaper ansehen 

Fazit

Eine allgemeine Kartenzahlungspflicht gilt derzeit nicht. Für 2027 wird eine zusätzliche digitale Bezahloption diskutiert, doch verbindliche Anforderungen und Termine sind nach dem zugrunde liegenden Stand nicht nachgewiesen. Für Händler ist das kein Grund zur Hektik, sondern ein guter Anlass, die eigene Zahlungsannahme zu überprüfen.

Drei Dinge solltest du auseinanderhalten: gesetzliche Vorgaben, die Bedingungen deiner Kartenakzeptanz und deine tatsächlichen Paymentkosten. Wer sie sauber prüft, kann kleine Kartenzahlungen kundenfreundlicher anbieten und unnötige Gebühren vermeiden.

  • 1. Akzeptanzbedingungen prüfen: Prüfe deine Akzeptanzbedingungen, bevor du Kartenzahlungen durch einen Mindestbetrag einschränkst.
  • 2. Tatsächliche Gebühren auswerten: Werte deine tatsächlichen Gebühren anhand von Transaktionszahl, Kartenmix und Bons aus.
  • 3. Gesetzgebungsstand verfolgen: Verfolge den Gesetzgebungsstand und plane Änderungen erst anhand verbindlicher Anforderungen.

Kartenzahlungskosten gemeinsam prüfen

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Häufige Fragen

  • Nein. Nach dem zugrunde liegenden Stand vom 5. November 2026 ist 2027 ein politisches Ziel, aber kein verbindlich bestätigter Start am 1. Januar. Maßgeblich wären ein verabschiedetes Gesetz und seine konkreten Übergangsregelungen.

  • Nein, darauf solltest du dich nicht verlassen. Die berichteten Pläne sehen keine pauschale Umsatzgrenze vor; mögliche Ausnahmen und Härtefälle sind noch nicht verbindlich geregelt. Auch Kleinbetriebe sollten die Entwicklung deshalb verfolgen.

  • Nein. Nach den berichteten Eckpunkten soll mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit zusätzlich zum Bargeld angeboten werden. Eine Verpflichtung zur Annahme sämtlicher Kreditkarten ergibt sich daraus nicht.

  • Nein, nicht für die üblichen, von § 270a BGB erfassten Verbraucherkartenzahlungen. Die Höhe des Einkaufs schafft keine Ausnahme vom gesetzlichen Aufschlagsverbot. Ein Mindestkaufbetrag ist davon zu unterscheiden und zusätzlich an den Kartenbedingungen zu messen.

  • Nein, aus der geplanten digitalen Zahlungsannahme folgt nicht automatisch eine Pflicht zum Austausch deiner Registrierkasse. Prüfe zunächst, welche Zahlarten du anbieten möchtest und ob deine bestehende Kasse dafür eine Anbindung benötigt.

Quellen

  1. Tagesschau: Finanzministerium plant Pflicht: Bargeld und Karte – beides muss künftig möglich sein, 11. September 2026.
  2. Deutsche Bundesbank: Häufig gestellte Fragen zum Bargeld, ohne ausgewiesenes Aktualisierungsdatum.
  3. Gesetze im Internet: § 270a BGB – Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel, geltende Fassung zum angegebenen Abrufstand.
  4. Visa: Visa Rules and Policy, offizielle Informationen zu Mindest- und Höchstbeträgen, ohne ausgewiesenes Aktualisierungsdatum.
  5. Handelsverband Deutschland: Checkliste Kartenzahlung, undatiertes Prüfraster für Kosten, Verträge und Integration.
  6. Deutsche Bundesbank: Zahlungsverhalten in Deutschland 2025, Pressemitteilung vom 17. Juni 2026.
  7. Berlin.de: Taxi: Telefonnummern, Fahrpreise, Regeln, aktualisiert am 1. Juli 2026.
  8. Bundesregierung: Digitale Belege statt Papierbons, 23. September 2026.

Rechtliche Hinweise: Alle Angaben entsprechen dem Informationsstand vom 5. November 2026 und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung. Da sich gesetzliche Regelungen und deren Auslegung ändern können, sollten die Informationen vor einer Entscheidung eigenständig überprüft werden. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Eine Haftung ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Zum Nachlesen

Was du über Gebühren, Anbieter und Auszahlungen wissen willst, findest du in unserem Blog

Hier teilen wir, was wir über Gebühren, Anbieter und Auszahlungen gelernt haben. Wissen, mit dem du deine Zahlungen Stück für Stück besser machst.

In eigenen Worten

Das sagen unsere Kunden

Google review norbert h chner

Ich durfte Nicolas Kadner heute im BNI kennenlernen – ein sehr sympathischer, professioneller und lösungsorientierter Unternehmer. Schon in seiner Vorstellung wurde klar, dass er mit der Kadner Solutions GmbH nicht nur Technik liefert, sondern echte individuelle IT-Lösungen, die auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sind. Man spürt sofort, dass hier Kompetenz, Zuverlässigkeit und Handschlagqualität zusammenkommen. Ich freue mich darauf, mehr über seine Arbeit zu erfahren und kann Nicolas absolut empfehlen!

Norbert Höchner

Speaker, Mentor & 6 facher Kickbox-Weltmeister

Google review dr ulrike hollneck

Im Rahmen einer Vortragsreihe hat Nicolas Kadner ein Thema in den Fokus gerückt, das viele Unternehmen unterschätzen: Zahlungsprozesse als echter wirtschaftlicher Hebel. Besonders überzeugend war der klare Praxisbezug. Es ging nicht um Theorie, sondern um konkrete Effekte, die direkt im Unternehmen ankommen – reduzierte Gebühren, bessere Liquidität und optimierte Conversion. Was dabei deutlich wurde: Payment ist kein reines Technikthema, sondern beeinflusst unmittelbar Ergebnis, Effizienz und Wachstum. Nicolas schafft es, komplexe Zusammenhänge verständlich darzustellen und gleichzeitig konkrete Lösungsansätze aufzuzeigen. Genau diese Kombination aus Klarheit und Umsetzbarkeit macht seine Arbeit so wertvoll. Mein Fazit: Eine sehr relevante Präsentation für jeden Unternehmer, der seine Prozesse nicht nur laufen lässt, sondern gezielt optimieren möchte.

Dr. Ulrike Hollneck

Fachärztin für Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen

Bastian siebers flaconi

Dank des Workshops haben wir in kürzester Zeit eine klare Entscheidungsgrundlage erhalten – ohne unsere internen Ressourcen zu überlasten.

Bastian Siebers

CEO flaconi GmbH

Roland Zacharias Hess Natur

Durch die Zusammenarbeit konnten wir signifikante Einsparungen bei den Paymentgebühren erzielen, ohne die operativen Abläufe zu beeinträchtigen.

Roland Zacharias

CFO Hess Natur-Textilien GmbH & Co. KG

Vadim

Ich arbeite nun seit mehreren Jahren mit Nicolas Kadner zusammen und habe ihn schon mehrfach an meine Kunden (Online-Shops) empfohlen, wo er jedes Mal Einsparungen im Payment realisieren konnte. Meine Kunden waren immer sehr zufrieden, sodass ich ihn auch zukünftig gerne weiterempfehle. Gerne wieder und auf weitere gute Jahre der Zusammenarbeit!

Vadim Bünger

Inhaber eCommerce Architects

Petra linden Geschäftsführerin publk Gmb H

Da wir selbst im Payment-Umfeld tätig sind, war uns wichtig, mit jemandem zusammenzuarbeiten, der unsere Branche und die technischen Anforderungen versteht. Ein bestehender Dienstleister musste innerhalb kurzer Zeit abgelöst und die Prozesse künftig intern abgebildet werden. Nicolas hat sich schnell in unsere komplexen Anforderungen eingearbeitet, uns bei der Auswahl und Implementierung der passenden Software begleitet und die notwendigen Prozesse strukturiert aufgebaut. Er hat nicht einfach eine Software eingeführt, sondern dafür gesorgt, dass wir den Wechsel unseres Dienstleisters innerhalb von nur zwei Monaten und ohne Reibungsverluste erfolgreich umsetzen konnten. Besonders wertvoll war für uns, dass das Projekt ohne zusätzliches internes Projektteam realisiert werden konnte und unsere eigenen Mitarbeiter gleichzeitig spürbar entlastet wurden. Parallel zur Einführung wurden unsere Mitarbeiter praxisnah eingearbeitet, sodass die neuen Prozesse direkt im laufenden Betrieb übernommen werden konnten. Die Zusammenarbeit war jederzeit vertrauensvoll, pragmatisch und zielorientiert.

Petra Linden

Geschäftsführerin Publk GmbH

Google review adrian b

Ich habe als Payment-Dienstleister mehrere Projekte mit Nicolas bei den Tengelmann E-Stores und Netto Digital umgesetzt. Dabei haben wir Themen aus Kunden- und Dienstleistersicht gemeinsam realisiert, unter anderem rund um B2C- und B2B-Rechnungskauf sowie Adresskorrekturen in den Prozessen. Gerade bei solchen Themen merkt man schnell, ob jemand E-Commerce wirklich versteht. Komplexe Anforderungen werden schnell erfasst und so umgesetzt, dass sie im operativen Geschäft tatsächlich funktionieren. Die Zusammenarbeit war immer klar, lösungsorientiert und zuverlässig. Für mich war das eher Sparring auf Augenhöhe als eine klassische Dienstleisterbeziehung. Wer im E-Commerce jemanden sucht, der Prozesse versteht und Projekte pragmatisch umsetzt, ist hier sehr gut aufgehoben.

Adrian Brosterhues Niedzolka

Product Director

Google review michael sellenschlo

Nicolas Kadner von der Kadner Solutions GmbH hat uns bei einem besonders zeitkritischen Projekt hervorragend unterstützt. Für einen neu gegründeten Kunden, der ein Insolvenzgeschäft übernommen hat, konnten wir mit seiner Hilfe innerhalb kürzester Zeit eine funktionierende Zahlkartenlösung aufbauen. Gerade in einer Phase, in der es seitens des Dienstleisters zu Herausforderungen kam, zeigte sich sein außergewöhnliches Engagement. Nicolas war jederzeit erreichbar, hat aktiv an Zwischenlösungen gearbeitet und konsequent darauf hingewirkt, dass für den Kunden eine tragfähige und endgültige Lösung umgesetzt werden konnte. Eine klare Empfehlung für alle, die einen verlässlichen, engagierten Partner im Bereich Zahlungs- und Kartenlösungen suchen, der auch in schwierigen Situationen Verantwortung übernimmt.

Michael Sellenschlo

Inhaber Sellenschlo IT

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Heute mehr denn je ist es wichtig, in finanziellen Bereichen gut beraten zu sein. Nicolas Kadner von Kadner Solutions GmbH bietet diesen Service kompetent an. Egal ob es sich um einen Online Shop oder lokale Unternehmen handelt. Er berät und informiert über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Bezahlverfahren, wie z.B. Kreditkarte, Girokarte, Kauf auf Rechnung oder Ratenzahlung. Ich persönlich war mit seiner Leistung sehr zufrieden, weil er sich Zeit für mich genommen hat und mir einfach und verständlich erklären konnte, welche Lösung für mich die Richtige ist. Hierfür mein Danke und meine Weiterempfehlung.

Helga Charlotte Kelch

Heilpraktikerin

Fjonn Frahm Kjell Palczewski Well Pro Be UG

Im E-Commerce hängt extrem viel vom Cashflow ab. Durch die Zusammenarbeit konnten wir unseren finanziellen Spielraum deutlich verbessern – und das hat einen massiven Unterschied gemacht.

Kjell Palczewski

Co-Founder Well Pro Be UG

Alexander dexheimer fahrschule dexheimer

Dank der Zusammenarbeit mit der Kadner Solutions GmbH bieten wir jetzt eine transparente Finanzierung – ohne Aufwand oder Risiko. Das stärkt unsere Position und überzeugt mehr Fahrschüler.

Alexander Dexheimer

Geschäftsführer Fahrschule Dexheimer GmbH

Nick Ruhnke Stadtwerke Heilbronn

Für uns war es sinnvoll, die Kadner Solutions GmbH zu engagieren, um unseren Arbeitsaufwand intern zu reduzieren, gleichzeitig von Ersparnissen und einer fachspezifischen Expertise zu profitieren.

Nick Ruhnke

Vertriebsservice - Stadtwerke Heilbronn GmbH

Stefan Lehr SSL Gmb H

Ohne diese Lösung hätten wir viel zu viel Zeit mit der Technik verloren. So konnten wir uns voll auf unser Event konzentrieren.

Stefan Lehr

Geschäftsführer SSL GmbH

Andrea Feinberg Loveholidays Head of Payment 2

You came back with a very clear output document summary, we are very confident that these are the best options for business.

Andrea Feinberg

Head of Payments - loveholidays

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Nicolas hat mich umfangreich beraten und mit seiner Expertise meinen Horizont zum Thema Bezahlsysteme sehr erweitert! Ich freue mich auf weitere Gespräche und empfehle seine Dienstleistung allen, die mit online- oder Kartenzahlung zu tun haben.

Annika Vogl

Inhaberin Stimme.Leben.

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Ich kenne Nicolas als engagierten und kompetenten Unternehmer, der komplexe Themen rund um Zahlungsprozesse sehr verständlich und lösungsorientiert angeht. Besonders schätze ich seine professionelle, zuverlässige Art und seinen klaren Blick für effiziente Verbesserungen. Als BNI-Kollege kann ich Nicolas und die Kadner Solutions GmbH uneingeschränkt empfehlen.

Oliver Thieme

Vertriebspartner Zinzino

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Ein toller Vortrag liebes Team der Firma Kadner. Es ist erstaunlich welche Summe an Gebühren ihr mir einsparen könnt.

Immo Heinrich

Vorstand WIR Beratungs eG

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Ich hatte die Gelegenheit, mit Nicolas Kadner und seinem Team bei Kadner Solutions in Kontakt zu kommen, und bin beeindruckt von der Professionalität und Expertise, die dieses Unternehmen in den Bereichen Payment und digitale Geschäftsmodelle mitbringt. Auch wenn ich persönlich die Produkte und Dienstleistungen noch nicht im Einsatz habe, kann ich mit Überzeugung sagen, dass sich eine Zusammenarbeit mit Kadner Solutions lohnt. Nicolas Kadner ist eine herausragende Persönlichkeit in der Branche. Er bringt nicht nur tiefgehendes Fachwissen, sondern auch eine pragmatische und lösungsorientierte Herangehensweise in jedes Projekt ein. Sein Team versteht es, in enger Zusammenarbeit mit Kunden individuelle und innovative Lösungen zu entwickeln, die sowohl kleine Unternehmen als auch Großkonzerne dabei unterstützen, nachhaltige Kostenersparnisse zu erzielen, finanzielle Risiken zu begrenzen und Wachstum zu fördern. Besonders beeindruckend ist der ganzheitliche Ansatz von Kadner Solutions: In Kooperation mit Banken, Finanzdienstleistern und Softwareanbietern werden nicht nur Payment- und Digitalisierungsprojekte effizient umgesetzt, sondern auch zukunftsweisende digitale Prozesse geschaffen. Für jedes Unternehmen, das auf der Suche nach einem kompetenten Partner im Bereich Payment ist, kann ich Kadner Solutions und Nicolas Kadner wärmstens empfehlen.

Tobias Pfenninger

Vertriebsleitung

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Nicolas Kadner kann seine Kompetenz, die Bezahlprozesse für Unternehmen zu optimieren, auf so klare und kompetente Art vermitteln, dass ich mich sehr auf die Zusammenarbeit beim Aufbau unserer neuen Webshops freue. Wir wünschen ihm und uns gemeinsam viel Erfolg!

Florian Stolzenberger

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Über eine BNI Präsentation bin ich auf Kadner Solutions GmbH aufmerksam geworden. Nicolas Kadner verfügt über ein breites Portfolio an Erfahrungen im Bereich Bezahlmöglichkeiten und Ideen für neue Kunden ihre persönlichen Herausforderungen mit dem Bezahlsystem zu lösen.

Sonja Reichelt

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Die Zusammenarbeit mit Nicolas von der Kadner Solutions GmbH war von Anfang an hervorragend. Das Unternehmen überzeugt durch höchste Professionalität, fundiertes Fachwissen und eine beeindruckende Kundenorientierung. Besonders hervorzuheben sind die klar strukturierten Prozesse, die transparente Kommunikation. Herr Kadner arbeitet engagiert, lösungsorientiert und mit einem spürbaren Anspruch an Qualität. Jede Anfrage wird schnell, freundlich und kompetent bearbeitet – man fühlt sich als Kunde jederzeit bestens betreut. Insgesamt ein absolut vertrauenswürdiger Partner, den ich uneingeschränkt weiterempfehlen kann. Vielen Dank für die ausgezeichnete Zusammenarbeit!

Peter Seitz

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Wir waren auf der Suche nach Möglichkeiten, die unsere Inkasso- und Anwaltskosten reduzieren, um schneller offene Forderungen ausgezahlt zu bekommen. Herr Kadner war äußerst freundlich und professionell. Er hat uns nicht nur gründlich beraten, sondern auch praktische Lösungen aufgezeigt, wie wir durch Factoring unsere Liquidität steigern können. Hierfür hat er eine für uns geeignete Auswahl an Anbietern zusammengestellt und bei der Einrichtung unterstützt. Vielen Dank jederzeit wieder!

Moni D

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Nicolas Kadner hat es geschafft, unsere Zahlungskonditionen für unsere EC Geräte erheblich zu verbessern. Am Anfang war ich sehr skeptisch, weil er diese Dienstleistung kostenlos beworben hat. Der Service war professionell, effizient und hat uns wirklich geholfen, unsere Kosten zu senken. Wir sind äußerst zufrieden mit Kadner Solutions GmbH und können dieses Unternehmen wärmstens empfehlen!

Janina S.

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Prima Präsentation bei unserem BNI Veit-Stoß-chapter. Super spannendes Thema - viel Erfolg weiterhin

Joachim Weiß

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Wir sind begeistert von unserer bevorstehenden Zusammenarbeit mit diesem Unternehmen aus dem Bereich des Zahlungsmanagement. Schon während der Verhandlungen zeigte sich Herr Kadner äußerst professionell, reaktionsschnell und kundenorientiert. Sein innovativer Ansatz und seine Expertise im Zahlungsmanagement haben uns überzeugt, dass er der richtige Partner für uns ist. Wir freuen uns darauf, mit Herrn Kadner zusammenzuarbeiten und sind zuversichtlich, dass seine Lösungen unsere Zahlungsprozesse optimieren und unsere Geschäftsziele unterstützen werden.

Andreas Flaig

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Kompetent und auf den Nutzen des Kunden bezogen. Spezialisiert auf den Mittelstand im direkten Kundenkontakt, sowie im online Geschäft.

Klaus Schütte (Energievoll)

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Absolut Empfehlenswert, durfte Nicolas in einem Vortrag erleben und kann Kadner Solutions wärmstens empfehlen.

Jamie Morgan

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Lieber Herr Kadner, vielen Dank für Ihre Unterstützung bei der Steigerung unseres Online-Shop-Umsatzes. Ihre Empfehlung und Vermittlung eines neuen Zahlungsanbieters haben maßgeblich dazu beigetragen, unser Geschäft voranzubringen. Wir hätten nicht gedacht, dass die Einführung solch einen Mehrwert bringt und Herr Kadner uns tatsächlich keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellt.

Andy Neher

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Unsere Agentur arbeitet mit Nicolas und seinem Team schon länger zusammen. Unsere Kunden suchen dabei immer nach Wegen, um profitabler zu verkaufen. Gerade die Bezahlvorgänge sind dabei oft so ein blinder Fleck in der Auswertung. Nicolas ist da äußerst kompetent in der Optimierung aller Prozesse im Checkoutbereich und der Zahlungsabwicklung. Er zahlt sich hier komplett von selbst. Klare Weiterempfehlung meinerseits

Michael Kaschinski

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Senkung der laufenden Transaktionskosten - davon kann jeder profitieren. Herr Kadner setzt dies ohne Risiko toll um.

Michael Mayr

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Der Vortrag und das persönliche Gespräch waren sehr zielführend!

S L

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